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Kita – Gebührenbefreiung wird entfristet: Eltern dauerhaft entlastet


Wir wollen eine zügige Änderung des Kita-Gesetzes, um Familien mit geringem Einkommen auch über das Jahr 2024 hinaus finanziell zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute in der Fraktion beschlossen.

Angesichts der Teuerungen und Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen hat der Landtag ab dem Jahr 2022 umfassende Entlastungsmaßnahmen für Familien bei Kita- und Hortbeiträgen beschlossen. Seitdem müssen Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro keine Elternbeiträge mehr für die Kinderbetreuung zahlen. Für Familien mit einem Nettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro wurden die Beiträge ab Januar 2023 reduziert. Insgesamt profitieren dadurch Familien von etwa 150.000 Kindern in Brandenburg.

Diese Regelung ist jedoch bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Wir werden gemeinsam mit der BSW-Fraktion noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die Regelung zu entfristen und Familien auch weiterhin finanziell zu entlasten.

Die Fraktionen haben sich zudem darauf verständigt, dass die Kommunen für die Umsetzung der bestehenden Kita-Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich (Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren) weiterhin einen Pauschalbetrag von 125 Euro je Kind und Monat erhalten.

Unser SPD-Fraktionsvorsitzender Daniel Keller erklärt dazu:

“Wir wollen Familien weiterhin entlasten, damit sie planbar mehr Geld zum Leben haben. Mit der Änderung des Kita-Gesetzes bewirken wir, dass Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren zukünftig keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen müssen. Insgesamt entlasten wir mit den verschiedenen Maßnahmen die Familien von rund 150.000 Kindern. Das ist für uns ein klares Zeichen sozialdemokratischer Politik.”

Wir als SPD stehen fest an der Seite der Familien und setzen uns dafür ein, dass die finanzielle Belastung durch Kinderbetreuung weiterhin reduziert wird. Sozialdemokratische Politik bedeutet für uns, konkret zu handeln und nachhaltige Entlastungen zu schaffen.

Geplanter Zeitplan zur Verabschiedung des Kita-Gesetzes:

  • 12. November 2024: Beschluss des Gesetzesentwurfs (GE) KitaG durch die SPD- und BSW-Fraktionen.
  • 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Landtages mit 1. Lesung des GE KitaG und Überweisung an den Hauptausschuss.
  • 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Beschlussfassung einer schriftlichen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) und des Landkreistages (LKT) bis zum 5. Dezember 2024 sowie weiterer Verfahrensbeschlüsse.
  • 6. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Auswertung der Anhörung und Erarbeitung der Beschlussempfehlung für den Landtag.
  • 11. Dezember 2024: Landtagssitzung mit 2. Lesung des GE KitaG