Tina Fischer zur Entscheidung des BGH im Fall einer Familie aus Rangsdorf
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dem Fall einer Familie aus Rangsdorf, die infolge eines Behördenfehlers beim Grundstückserwerb im Rahmen einer Zwangssteigerung nunmehr ihr darauf errichtetes Haus verlieren sollte, erklärt Tina Fischer, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Karten teilweise neu gemischt. Zwar bestätigt der BGH, dass das Grundstück nicht im Eigentum der Familie ist, diese aber Anspruch auf Ersatz für die Baukosten geltend machen kann. Jetzt wird sich zeigen, ob der Kläger das Grundstück wirklich haben will.“