Die SPD-Landtagsfraktion steht für eine zukunftsorientierte, soziale und gerechte Politik. Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Debatten und unseren inhaltlichen Schwerpunkten im Landtag. Ob Bildungsgerechtigkeit, innere Sicherheit, bezahlbares Wohnen oder stabile Gesundheitsversorgung – wir setzen uns dafür ein, die Lebensqualität in unserem Bundesland nachhaltig zu verbessern. Entdecken Sie, welche Themen uns bewegen und wie wir uns für eine starke, solidarische Gesellschaft einsetzen.

AKTUELLE DEBATTEN

Diese Themen beschäftigen uns aktuell

Innere Sicherheit

Sicherheit ist ein sozialdemokratisches Kernanliegen und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, denn nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf einen starken Staat, der sie unabhängig von ihrer persönlichen Situation und ihren finanziellen Verhältnissen vor Kriminalität schützt. Diese Sicherheit bedeutet soziale Absicherung auf der einen und den Schutz vor Gewalt und Übergriffen auf der anderen Seite.

Brandenburg ist ein sicheres Bundesland. Wir arbeiten dafür, dass das so bleibt und alle Bürgerinnen und Bürger sich auch in Zukunft in Brandenburg zu Hause und sicher fühlen können. Das subjektive Gefühl von Sicherheit ist ein hohes Gut und ein Zeichen von Lebensqualität. Es ist zudem zu beobachten, dass die Empfänglichkeit für populistische Aussagen mit einem niedrigen subjektiven Sicherheitsgefühl korrespondiert. So hat ein niedriges subjektives Sicherheitsgefühl mittelbar Einfluss auf demokratische Prozesse. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben das Recht auf einen starken und handlungsfähigen Staat, der sie unabhängig von ihrer persönlichen Situation und finanziellen Verhältnissen unterstützt und schützt!

 

Gesundheit

Seit Beginn der 1990er Jahre hat die SPD-Landtagsfraktion in unterschiedlichen personellen Konstellationen über sieben Wahlperioden hinweg stets einen besonderen Schwerpunkt auf die Sozial- und Gesundheitspolitik im Land Brandenburg gelegt. Von Beginn an haben wir uns für den Auf- und Ausbau der hiesigen sozialen Infrastruktur stark gemacht und maßgeblich dazu beigetragen, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgung trotz der großen Herausforderungen in einem Flächenland stets sichergestellt werden konnte und weiterhin kann.

Die Herausforderungen sind geblieben, weitere sind hinzugekommen. Neben einer alternden Bevölkerung und zunehmenden Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung haben die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bestehende Problemlagen weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund stehen seit rund drei Jahren Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Infrastruktur im Land Brandenburg sowie medizinischer Einrichtungen, insbesondere der Krankenhäuser, die Unterbringung von Geflüchteten und ihre beherzte Integration in Arbeit im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2023/24 im Bereich Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist es gelungen, weiterhin alle gesetzlichen Leistungen auskömmlich zu finanzieren und gesundheitliche, pflegerische und soziale Beratungs- und Unterstützungsangebote fortzuführen. Zudem wird die soziale Infrastruktur mit verschiedenen Maßnahmen aus dem zwei Milliarden Euro umfassenden „Brandenburg-Paket“ abgesichert.

Mehr dazu in unserem Positionspapier: Eine gute Krankenhausreform für ein besseres Gesundheitswesen!

Energie

Wir setzen uns dafür ein, den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg weiter zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. Wir wissen jedoch, dass allein das Festlegen immer ehrgeizigerer Ziele nicht ausreicht, um den Ausbau zu beschleunigen. Stattdessen müssen wir die richtigen Anreize schaffen und klare Rahmenbedingungen setzen.

Daher arbeiten wir derzeit an konkreten Verbesserungen, wie etwa an der Anpassung der Bauordnung oder des Denkmalschutzgesetzes, um den Ausbau zu erleichtern.

Dank unseres langjährigen Engagements ist Brandenburg heute führend beim Ausbau erneuerbarer Energien. Mit etwa 8400 Megawatt installierter Leistung sind wir Spitzenreiter bei der Windenergie pro Kopf in Deutschland. Dieser hohe Anteil an erneuerbarem Strom stärkt unseren Wirtschaftsstandort und schafft gute Arbeitsplätze.

Auch in Zukunft setzen wir auf Energie aus Sonne und Wind und wollen den Umstieg auf erneuerbare Energien weiter beschleunigen.

Mehr dazu in unserem Positionspapier: Ausbau erneuerbare Energien: faire Bedingungen statt doppelter Last

FAQ ZUR AKTUELLEN BILDUNGSDEBATTE

Das wird sich ab kommenden Schuljahr 25/26 ändern

Wo stehen wir gerade?

Die SPD-Landtagsfraktion steht fest an der Seite von Lehrkräften, Eltern und Schulen.
Die Erhöhung der Lehrerwochenstundenverpflichtung ist eine große Veränderung, die unsere Lehrkräfte verunsichert und die Schuljahresplanung 2025/2026 vor Herausforderungen stellt. Dafür haben wir Verständnis.

Umso wichtiger ist es jetzt, diesen Weg gemeinsam zu gestalten und wirksame Entlastungsmaßnahmen in den kommenden Monaten zu vereinbaren. Dies wird ein fortlaufender Prozess sein.

Die kommenden beiden Schuljahre werden wir darüber hinaus mit einer signifikanten Erhöhung des Vertretungsbudgets begleiten, um bestmögliche Flexibilität und personelle Unterstützung an die Schulen zu bringen.

Anzahl Lehrerstellen im Schuljahr 2024/2025 ca. 20.000
Nicht besetzte Stellen im Lehrerdienst per 20.05.2025: ca. 200
Lehrkräfte im 63+ -Programm1 574


Unterrichtsverpflichtung bisher:

Grundschulen: 27 Lehrerwochenstunden (LWS)[1]
Oberschulen/Gesamtschulen/Gymnasien: 25 LWS[2]

[1] Pflichtstunden-Deputat.
[2] Arbeitszeit der Lehrkräfte | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Was wird sich verändern?

Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung:

  • Grundschule                                                          28 LWS
  • Oberschulen/Gesamtschulen/Gymnasien     26 LWS

Ausnahmen:

  • Alle Schulen im Sozialindex 4 und 5
    (insgesamt 117 Schulen in Brandenburg)
  • Alle Förderschulen
  • Alle beruflichen Schulen

→ HIER zum Vergleich mit anderen Bundesländern.

Die Veränderung wird zum 01.02.2026 umgesetzt, also zum 2. Halbjahr des nächsten Schuljahres.

Was beinhaltet die neue Finanzplanung für Kinder und Jugendliche und Familien?

Das Land setzt wichtige Digitalisierungsmaßnahmen im Bildungsbereich um:

  • Der DigitalPakt Schule 2.0 wird mit 3 Mio. € Landesmitteln fortgeführt.
    Für die Nutzung von Lernsoftware und die Schulcloud stehen weitere 11,2 Mio. € zur Verfügung.
  • Für das Startchancen-Programm stellt das Land in 2025 und 2026 98,2 Mio. € bereit. Es stärkt gezielt Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel des Programms ist es, bessere Lernbedingungen zu schaffen und Bildungschancen gerechter zu verteilen.
  • Das neue Landesinstitut für Lehrerfortbildung LIBRA wird die Schulentwicklung und Lehrerfortbildung in den Blick nehmen. Dafür stehen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 38,2 Mio. € zur Verfügung.
  • Unterstützungsmaßnahmen für Schulen wie z.B. die Demokratiebildung, das Lese- und das Rechenband, der Feuerwehr-Unterricht und das Programm „Kinder in Bewegung“ werden ebenfalls ausgeweitet.
  • Außerhalb von unseren Schulen ist der Landesjugendplan wichtig für Kinder und Jugendliche. Insgesamt stehen hier in den beiden Haushaltsjahren 2025 und 2026 37,6 Mio. € zur Verfügung. Das sind ca. 9 Mio. € mehr pro Jahr als in den vorherigen Haushaltsjahren. Mit diesen Mitteln wird unter anderem die Jugendverbandsarbeit, Jugendbegegnungen oder die Demokratiebildung gefördert.
  • Die Verbesserung des Krippenfinanzierungsschlüssels von 1:4,25 auf 1:4,0 wurde gesichert, musste aber auf den 01.01.2027 verschoben werden. Zur Abdeckung von Härtefällen wird es in 2026 ein KiTa-Budget in Höhe von 8 Mio. € geben.
  • Für Familien gilt weiterhin beitragsfrei ab 3. Das bedeutet: Für 3- bis 6-Jährige gilt in Brandenburg die beitragsfreie Kindertagesbetreuung. Im Krippen- und Hortalter zahlen Eltern entsprechend ihrem Familieneinkommen keine, reduzierte oder volle Elternbeiträge.
Was ändert sich für Schulen im neuen Schuljahr?

20.940 Vollzeitstellen für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal sind für die Schulen in Brandenburg eingeplant. Trotz steigender Schülerzahlen wird es 2025 345 weniger Lehrerstellen geben, als im laufenden Schuljahr. Im Jahr 2026 entfallen noch einmal 100 Lehrerstellen, sodass dann insgesamt 445 Lehrerstellen weniger zur Verfügung stehen. Dadurch ändert sich die Personalplanung für die Schulen.

Um unter den neuen Bedingungen guten Unterricht und wenig Ausfall für brandenburgische Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Lehrerinnen und Lehrer stehen ab dem 1. Februar 2026 eine Unterrichtsstunde mehr vor der Klasse. Ihre Wochenarbeitszeit soll dabei gleichbleiben. Sie müssen also von anderen Aufgaben, die außerhalb des Unterrichts anfallen, entlastet werden. Deswegen sprechen wir oft vom Entlastungspaket.
  2. Zusätzliche Angebote wie z.B. Förderunterricht und Ganztagsangebote stehen weiterhin zur Verfügung. Eine pauschale Streichung ganzer Angebote bzw. Einzelbereiche ist nicht beschlossen worden.
  3. Für das Vertretungsbudget hat der Landtag im Rahmen der Haushaltsverhandlungen noch einmal 14 Mio. Euro nachverhandelt. Deshalb stehen für 2025 ca. 22 Mio. €. Auch für 2026 stehen nach den Haushaltsverhandlungen 3,5 Mio. € mehr zur Verfügung, sodass das Budget auch hier auf ca. 11 Mio. € anwächst.
    Unterrichtsausfall soll so vermieden werden.
  4. Studentische Lernassistenzen können weiterhin an Schulen beschäftigt werden. Eine Win-win-Situation für beide Seiten: Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung und Studierende sammeln Praxiserfahrung. Im aktuellen Schuljahr sind ca. 700 studentische Lernassistenzen an unseren Schulen.
Was ändert sich für Lehrkräfte ab dem 1. Februar 2026?

Ab dem 1. Februar 2026 arbeiten Lehrkräfte in Brandenburg eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) pro Woche mehr. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit soll dabei unverändert bleiben. Das ist sehr wichtig, denn Lehrerinnen und Lehrer sollen für die Schülerinnen und Schüler da sein und nicht für die Verwaltung. Deshalb muss man sie von Aufgaben außerhalb des Unterrichts entlasten. Das ist auch der Grund, weshalb wir von einem Entlastungspaket sprechen.

Von der Erhöhung ausgeschlossen sind Lehrkräfte an Berufsschulen, Förderschulen und Schulen mit Sozialindex 4 und 5. Rund 40 % aller Lehrkräfte in Brandenburg arbeiten an diesen Schulen.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurden bereits zum 01.08.2024 erste Entlastungen für Lehrkräfte erarbeitet.
Die konkreten Maßnahmen sind HIER  zu finden.

Diese werden bis zum 1. Februar 2026 umfangreich ergänzt. Das Entlastungspaket soll also weiter ausgebaut werden. Daran wird weiterhin mit aller Kraft gearbeitet.

Was bedeutet das konkret für jede Schule?

Wie sich die Personalsituation an jeder Schule ergeben wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Pauschale Berechnungen sind nicht immer richtig. Auch das Vertretungsbudget wird hierbei beachtet werden. Die Schulämter planen derzeit gemeinsam mit den Schulen das neue Schuljahr. Das gilt es jetzt abzuwarten.

Was bereits feststeht, ist, dass durch die Anhebung der Unterrichtsverpflichtung jeder Lehrkraft zum Schulhalbjahr 2025/2026 ein Großteil der Stunden, die in den aktuellen Berechnungen der Schulämter fehlen, ausgeglichen werden.

Was bedeutet die Stundenanpassung für Lehrkräfte in Teilzeit?

Lehrkräfte, die in Teilzeit arbeiten, arbeiten zukünftig entsprechend auch nur anteilig mehr.

Werden Referendare auch in Zukunft ein Jobangebot in Brandenburg bekommen?

Selbstverständlich! Allen Referendarinnen und Referendaren wird auch zukünftig ein Einstellungsangebot unterbreitet. Jeder und jede wird gebraucht. 960 Stellen stehen unverändert für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung.

Werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger übernommen?

Allen Seiteneinsteigenden, die erfolgreich eine pädagogische Grundqualifizierung absolviert haben, wird auch weiterhin ein Einstellungsangebot unterbreitet.

Warum sprechen derzeit viele Schulen davon, dass Lehrkräfte wegfallen?

Der neue Stellenplan und die geänderte Unterrichtsverpflichtung verändern den Stellenbedarf je Schule. Den Schulämtern wurde vorab durch das Ministerium mitgeteilt, welche Spielräume sie bei der Zuweisung der Lehrerstellen an die Schulen haben.

Kann es zu Versetzungen von Lehrkräften kommen?

Ja. Die Umsetzung von Lehrkräften ist aber an rechtliche, fachliche und soziale Rahmenbedingungen gebunden. Für Umsetzungen, die länger als 6 Monate dauern oder einen Schulwechsel mit einer Entfernung von mehr als 30 km bedeuten, ist eine Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat erforderlich. Außerdem werden fachspezifische Anforderungen, die jeweilige Schulsituation sowie soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.

Daher lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal sagen, wie viele Lehrkräfte an welchen Schulen konkret zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2025/26 umgesetzt werden sollen. Diese Fragen sind Teil eines laufenden schulbezogenen Planungsprozesses. Seit dem 21. Mai 2025 führen die Staatlichen Schulämter in Abstimmung mit den Schulleitungen eine Prüfung durch, um zu klären, wo und in welchem Umfang Umsetzungen möglich und sinnvoll sind. Dabei werden auch die örtlichen Personalräte einbezogen.

Für Umsetzungen im ersten Schulhalbjahr 2025/26 soll dieser Planungsprozess bis Ende Juli 2025 abgeschlossen sein. Aktuell kursierende Zahlen zu den geplanten Umsetzungen von Lehrkräften einzelner Schulen sind daher vorläufig und nicht verbindlich.

Wichtig: Durch diese Umsetzungen entsteht kein Defizit bei der Unterrichtsversorgung an den Schulen – es kommt lediglich zu einer Umverteilung der vorhandenen Lehrkräfte.

Wurden Schulfahrten gestrichen oder die Mittel dafür gekürzt?

Nein. Die Fördermittel für Schulfahrten stehen in unveränderter Höhe bereit.

Wurden die Angebote für die sonderpädagogische Förderung gestrichen?

Nein. Sie werden aber angepasst.

Wie viel Unterricht ist laut aktueller Statistik in Brandenburg tatsächlich ausgefallen?

2,23 Prozent der Unterrichtsstunden sind in Brandenburg im 1. Halbjahr 2024/2025 tatsächlich ausgefallen. Jede Unterrichtsstunde, die ausfällt, ist eine zu viel. Aber auch Lehrkräfte werden mal krank, so wie alle anderen auch.

Zum Vergleich:

In Sachsen sind zuletzt 5,2 Prozent der Unterrichtsstunden nicht vertreten worden.

In NRW waren es 4,5Prozent.

ANFRAGEN

Große Anfragen

In der letzten Legislaturperiode (WP 7) gab es eine Große Anfrage der Koalition aus SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung zum Thema Arbeitsmarkt in Brandenburg.

Bei Großen Anfragen handelt es sich um ein umfangreiches Fragenpaket zu einem Sachverhalt. Sie werden von einer Fraktion oder einem Fünftel der Mitglieder des Parlaments in elektronischer Form über die Landtagspräsidenten an die Landesregierung eingereicht und müssen von innerhalb von drei Monaten beantwortet werden (vgl. §§ 56 und 57 sowie Anlage 9 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Große Anfrage an die Landesregierung zum Thema Arbeitsmarkt in Brandenburg.

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Koalition.

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen

Mittels einer Kleinen Anfrage können Abgeordnete die Landesregierung in knapper schriftlicher Form zu einem konkreten Sachverhalt befragen. Die Antwort muss innerhalb von vier Wochen vorgelegt werden. Erfolgt die Beantwortung nicht fristgerecht, wird die Anfrage im Landtag öffentlich behandelt – es sei denn, der Fragesteller stimmt einer Fristverlängerung zu (vgl. §§ 58 und 59 sowie Anlage 9 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Mündliche Anfragen

Abgeordnete können bis unmittelbar vor Beginn einer Plenarsitzung mündliche Anfragen schriftlich einreichen; die Landesregierung beantwortet sie anschließend persönlich im Plenarsaal, sodass aktuelle Themen unverzüglich erläutert werden kommen. Erfolgt die mündliche Beantwortung nicht, ist die Antwort spätestens am folgenden Tag schriftlich nachzureichen (vgl. § 60 Abs. 1 und Anlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge

Allgemeine Anträge

Ein Antrag ist das klassische parlamentarische Instrument, um im Landtag Sachverhalte zu klären – sei es, um die Landesregierung zum Handeln zu veranlassen oder interne Abläufe verbindlich zu ordnen. Das Initiativrecht hierfür besitzen viele: einzelne Abgeordnete, Fraktionen, Gruppen, Ausschüsse sowie das Präsidium und der Präsident. Selbst Volksinitiativen und – unter bestimmten Voraussetzungen – alle Brandenburgerinnen und Brandenburger können Themen zur Beratung auf die Tagesordnung setzen (vgl. § 40 GO LT BB; Art. 75, 76 LV BB).

Entschließungsanträge

Durch einen Entschließungsantrag bringt das Parlament seine Haltung zu einem Thema zum Ausdruck – etwa als politische Botschaft oder als Signal für die künftige Richtung. Diese Anträge entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung, verdeutlichen jedoch, was die Mehrheit der Abgeordneten für sachgerecht hält (vgl. § 40 Abs. 2 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge auf Aktuellen Stunde

Wenn in Brandenburg ein politisch dringliches Thema aufkommt, haben die Fraktionen oder Gruppen des Landtages das Recht, eine Aussprache darüber zu beantragen. Dieses Antragsrecht rotiert in einem nach Fraktionsstärke bemessenen Turnus, damit jede parlamentarische Kraft zu Wort kommen kann (vgl. § 60 Abs. 2 und Anlage 3 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge mit Wahlvorschlag

Ein Antrag mit Wahlvorschlag ist ein parlamentarischer Antrag, dem zusätzlich konkrete Wahlvorschläge beigefügt sind, beispielsweise für eine einzelne Person oder eine Personenliste.

 

Verlinkung auf die Parlamentsdokumentation des Landtags Brandenburg.