Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.