Ludwig Scheetz | 13. Mai 2024 

Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall                     

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Diese gerichtliche Feststellung markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der politischen Landschaft.