Björn Lüttmann | 22. März 2024 

Neues Landesteilhabegeld für Inklusion und Selbstbestimmung          

Erhöhung des Blinden- und Gehörlosengeldes um 22 Prozent zum 1. Juli 2024.   
Die Einführung des Landesteilhabegeldes als Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegeldes ist ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion. Schon die Neubenennung setzt ein Signal worum es geht: Mehr Teilhabe der Menschen mit Behinderungen, betont Björn Lüttmann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.