
PRESSEMITTEILUNGEN
Aktuelles
Kommunen profitieren direkt: Koalitionsfraktionen bringen Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen ein
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht.
Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“ Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Mehr Plan, weniger Wirrwarr: SPD -Fraktion schafft Klarheit bei der Energiewende in Brandenburg
Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur geordneten Steuerung des Windenergieausbaus in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, den Ausbau planvoll regional zu lenken und die Akzeptanz vor Ort zu stärken.
Martina Maxi Schmidt, stellv. Fraktionsvorsitzende, erklärt: „Brandenburg bleibt beim Windkraftausbau verlässlich und mit Plan. Mit diesem Gesetz sichern wir im Übergangszeitraum die planungsrechtliche Steuerung und schützen die Arbeit unserer Regionalplanung, bis alle Regionalpläne in Kraft sind. So verhindern wir einen ungesteuerten Ausbau, stärken die Akzeptanz vor Ort und verbinden erneuerbare Energien mit klaren Regeln, fairer Verteilung und Rücksicht auf die Regionen. Das ist ein Schritt nach vorn – für eine verlässlich geplante Energiewende, die den Menschen in Brandenburg zugutekommt.“
Die wichtigsten Punkte:
1. Befristung auf zwölf Monate: Genehmigungsbehörden dürfen in diesem Zeitraum keine neuen Windenergievorhaben außerhalb der in den Regionalplan-Entwürfen vorgesehenen Windenergiegebiete genehmigen.
2. Ausnahmen: Repowering (Austausch/Modernisierung bestehender Anlagen), Projekte mit vollständigen Antragsunterlagen, die spätestens zehn Monate vor Inkrafttreten eingereicht wurden, Einzelfallbefreiungen, wenn das Vorhaben die Planung nachweislich nicht stört.
In drei von fünf Planungsregionen laufen noch Verfahren zur Umsetzung der landesweiten Flächenziele. Der Gesetzentwurf sichert diese demokratisch legitimierten Planungsprozesse, verhindert, dass neue Einzelgenehmigungen die Aufstellung/Vorhaben der Regionalpläne konterkarieren, und trägt zu einer ausgewogenen Verteilung des Ausbaus bei.
Hintergrund:
Der Entwurf („Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“) führt einen neuen § 2c ein: Allgemeine plansichernde Untersagung mit Befreiungsvorbehalt.
Lehren aus dem IQB-Bildungstrend: Richtige Schritte, klarer Auftrag
Der aktuelle IQB-Bildungstrend ist für alle Bundesländer ein wichtiger Indikator für Bildungsstandards und die Qualitätsentwicklung schulischer Bildung. Er liefert eine fundierte und vergleichbare Grundlage, um Fortschritte und Herausforderungen einzuordnen. Entscheidend ist, die Ergebnisse genau zu analysieren – und daraus die notwendigen weiteren Schritte abzuleiten.
Dazu Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die den Standard nicht erreichen, steigt bundesweit. Das ist besorgniserregend. Genau hier haben wir bereits nach den letzten Erhebungen angesetzt – und das zeigt Wirkung.“
Mit dem 12-Punkte-Plan zur Qualitätsverbesserung, mit landesweiten und gezielten Fortbildungen für Lehrkräfte, überarbeiteten Rahmenlehrplänen, Investitionen in digitale Lernanwendungen und der Umsetzung des Programms ‚Aufholen nach Corona‘ konnten bereits spürbare Effekte erzielt werden.
„Heute zeigen sich für uns drei Dinge“, so Poschmann weiter.
„Erstens: Wir haben in der Qualitätssicherung die richtigen Schritte eingeleitet – das zeigt die Platzierung Brandenburgs im Mittelfeld.
Zweitens: Wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen und ausbauen. Und drittens: Wir sehen einen bundesweiten Trend, den niemand von uns gutheißen oder akzeptieren kann. Die Ursachen dafür müssen wir genau analysieren.“ Insgesamt zeigt der Trend: Brandenburg kämpft sich hoch. „Unsere Schülerinnen und Schüler liegen im guten Mittelfeld – darauf können sie stolz sein“, betont Katja Poschmann. „Diese Leistung verdient Anerkennung, auch im bundesweiten Vergleich. Dennoch bleibt der Bundestrend beunruhigend. Er ist uns alle Verpflichtung, weiter für bessere Lernbedingungen und mehr Chancengerechtigkeit zu arbeiten.“
Die SPD-Landtagsfraktion dankt allen Lehrkräften, Mitarbeitenden in Schulen und Verwaltungen sowie den Eltern, die tagtäglich dazu beitragen, die Brandenburger Bildungslandschaft voranzubringen.
Es bleibt noch viel zu tun – gerade in finanziell angespannten Zeiten.
Ohne Industriestrompreis bleibt ein großer Teil des Brandenburger Potenzials ungenutzt
Nach der Ankündigung der E.DIS Netz GmbH, die Netzentgelte für Strom und Gas im Jahr 2026 deutlich zu senken, fordert die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg von der Bundesebene, einen flächendeckenden Industriestrompreis entschlossen voranzutreiben.
Marcel Penquitt, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt: „Die Senkung der Netzentgelte ist ein wichtiger Schritt, reicht allerdings nicht aus, um unsere Industrie dauerhaft zu entlasten. Brandenburg hat enormes wirtschaftliches Potential – von der Stahlproduktion über die Digitalwirtschaft bis hin zu Wasserstoffprojekten. Ohne einen verlässlichen Industriestrompreis bleiben wir hinter unseren Möglichkeiten zurück. Der Bund muss jetzt handeln und die Energiepreise endlich auf ein wettbewerbsfähiges Niveau bringen. Nur so sichern wir Investitionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unserer Region.“
Kita-Budget 2026 kommt: SPD-Landtagsfraktion stärkt frühkindliche Bildung mit acht Millionen Euro zusätzlich
Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026 ein Kita-Budget auf den Weg gebracht.
Für das Jahr 2026 stehen landesweit zusätzliche acht Millionen Euro bereit, die den Trägern unkompliziert Freiräume für pädagogische Qualität und bedarfsgerechte Angebote eröffnen. Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben zusätzlich zum Budget für Personal- und Betriebskosten; die Pauschale beträgt 40 Euro je Kind. Die Träger können jetzt bis zum bis 1. November 2025 direkt bei ihrem Landkreis oder kreisfreier Stadt ihren Antrag stellen.
Elske Hildebrandt Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion, erklärt: „Gute Kitas sind das Fundament für faire Startchancen. Mit dem Kita-Budget sorgen wir dafür, dass Unterstützung konkret vor Ort ankommt – beispielsweise für Personalstunden oder Weiterbildung. Die zusätzlichen Mittel geben den Trägern Flexibilität statt zusätzlicher Bürokratie. Das ist ein Gewinn für Kinder, Eltern und Fachkräfte.“ Hildebrandt weiter: „Wir haben in den Haushaltsverhandlungen bewusst auf Praxisnähe gesetzt: Die pauschale Förderung pro Kind ist transparent, planbar und soll nicht zur Entlastung der Fehlbedarfe eingesetzt werden, sondern zusätzlich bei den Fachkräften und Kindern direkt ankommen. Gerade in Zeiten hoher Anforderungen setzen wir ein klares Signal für Krippe, Kindergarten und Hort.“
Die Koalitionsfraktionen hatten mit einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ initiiert. Mit der nun vorliegenden Förderrichtlinie setzt das Bildungsministerium (MBJS) den parlamentarischen Beschluss um und sorgt für eine zügige Auszahlung der Mittel.
Hintergrund
Kita-Budget 2026: zusätzlich 8 Mio. Euro für Brandenburgs Kita-Träger; 40 Euro/Kind, Antragsfrist 1.11.2025, Antragstellung bei Landkreis/kreisfreier Stadt; Geltung 1.1.–31.12.2026; Förderung von zusätzlichen Maßnahmen über Personal-/Betriebskosten hinaus.
Brandenburgs Fachkraftquote ist stark – jetzt beim Personalschlüssel nicht nachlassen
Zur Veröffentlichung des „Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung erklärt Elske Hildebrandt, Sprecherin für frühkindliche Bildung:
„Brandenburg steht mit einem Anteil von qualifizierten Fachkräften von 90,9 Prozent in den Kitas bundesweit an der Spitze. Nur Thüringen und Sachsen schneiden noch besser ab, während das bundesweite Mittel lediglich bei 72 Prozent liegt. Das ist so, weil wir das Fachkräftegebot auch mit der neuen Kitapersonalverordnung schützen. Und das ist wichtig, denn die Qualität in der frühkindlichen Bildung hängt eng mit der Qualifikation des Personals zusammen und ist entscheidend für die Bildungsqualität in der Kita.“
Gleichzeitig erinnert die SPD-Bildungsexpertin daran, weiter an den Rahmenbedingungen zu arbeiten: „Brandenburg darf jetzt nicht lockerlassen. Bei sinkenden Kinderzahlen gilt es, mit dem verbesserten Personalschlüssel genau diese qualifizierten Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung zu halten. Entscheidend ist, dass die versprochene Verbesserung des Personalschlüssels in der Krippe zum 1. Januar 2027 kommt. Nur so beugen wir Überlastung vor und sichern gute Arbeitsbedingungen.“
Zum Vergleich: Spitzenreiter Thüringen verzeichnet derzeit einen Fachkräfteanteil von 94,3 Prozent, Schlusslicht Bayern nur 54,5 Prozent. „Der bundesweite Vergleich macht noch einmal deutlich: Brandenburg steht bei der Qualifikation sehr gut da – jetzt geht es darum, beim Personalschlüssel nicht nachzulassen“, so Hildebrandt.
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Pressesprecherin der Fraktion: Katja Schneider

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