PRESSEMITTEILUNGEN
Aktuelles
Mit dem Pakt für Pflege bauen wir Netzwerke zur Hilfe vor Ort
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Björn Lüttmann, betonte in seiner heutigen Rede zur Aktuellen Stunde die Bedeutung des „Pakt für Pflege“ für Brandenburg und hob dessen Vorbildcharakter für ganz Deutschland hervor. Mit dem Pakt werde ein immer besser funktionierendes Netzwerkinstrument für Pflege in den Kommunen entwickelt.
Lüttmann stellte klar, dass der „Pakt für Pflege“ eine wichtige Ergänzung auf die heutigen und künftigen Herausforderungen in der Pflege sei. „Durch die Förderung von 664 Projekten mit über 20 Millionen Euro jährlich wird die lokale Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in den Kommunen in Brandenburg gestärkt. Da die Zahl der zu Pflegenden in den nächsten Jahren massiv steigen wird, braucht es neben der professionellen Pflege auch gute Beratungsstrukturen und Nachbarschaftshilfe. Hier beginnt der Pakt für Pflege zu wirken Immer mehr Kommunen beschäftigen sich mit ihren lokalen Pflegestrukturen und errichten Netzwerke,“ so Lüttmann.
Die Entwicklung zukunftsweisender Strategien für die Pflege wird auch in den nächsten Jahren eine zentrale politische Aufgabe bleiben. Mit dem „Pakt für Pflege“ hat Brandenburg bereits eine solide Grundlage geschaffen. „Dieses Instrument zur Stärkung von Pflegestrukturen Pflege in den Kommunen bietet einen Weg, den wir partnerschaftlich mit Landkreisen, Städten und Gemeinden weitergehen wollen. Und das werden wir auch!“
„Brandenburgs ‚Pakt für Pflege‘ zeigt, wie erfolgreiche Pflegepolitik aussehen kann. Er kann als Modell für andere Bundesländer dienen, wir freuen uns über Nachahmer,“ erklärte Lüttmann weiter.
Wichtig für die aktuelle politische Debatte sei auch, worauf der aktuelle Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit hinweise: Der Beschäftigungsanstieg in der Pflege der vergangenen zehn Jahre ist überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund zu verdanken. Seit 2022 erfolgt dieser Anstieg fast ausschließlich durch diese Arbeitskräfte. „Ohne sie wäre die Situation in der Pflege heute dramatisch schlechter,“ betonte Lüttmann. Allerdings gefährdet die ausländerfeindliche Remigrations-Rhetorik der AfD diesen positiven Trend und damit direkt die Gesundheit unserer Mitmenschen. „Statt über Remigration sollten wir deshalb über die Integration Geflüchteter in Arbeit und gezielte Fachkräfte- einwanderung sprechen,“ so Lüttmann abschließend.
Wichtiges Zeichen gegen Hasskriminalität: Meldeportal ist online
In Brandenburg wurde gestern das Online-Meldeportal für kommunale Amts- und Mandatsträger freigeschalten, die Zielscheibe von Bedrohungen, Beleidigungen oder Angriffen geworden sind. Anlass ist die steigende Zahl von Übergriffen auf Amts- und Mandatsträger. Über das Portal können sich Betroffene erstmals direkt an die Strafverfolgungsbehörden wenden.
Tina Fischer, Sprecherin für Rechtspolitik der SPD-Fraktion: „Der Ton wird rauer gegenüber Menschen, die sich für andere einsetzen. Und dass es mittlerweile nicht mehr nur bei Worten bleibt, zeigt der ungeheuerliche Angriff auf Matthias Ecke. Unsere Gesellschaft lebt jedoch gerade von Menschen, die sich engagieren. Sie verdienen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch den notwendigen Schutz.“
Erik Stohn, Mitglied des Rechtsausschusses der SPD-Fraktion, ergänzt: „Der laufende Kommunalwahlkampf hat schon gezeigt, dass viele Menschen aufgrund der Härte der Auseinandersetzung lieber auf eine Kandidatur verzichten. Deshalb ist es wichtig, dass der der Rechtsstaat schnell und effektiv handelt. Das Online-Meldeportal ist ein wichtiger Schritt, um die Verfahren zu beschleunigen. Denn klar ist: Angriffe und Anfeindungen gegen politisch Engagierte, in der Kommunalpolitik oft im Ehrenamt, dürften nicht geduldet werden.“
Brandenburg wird zum führenden Standort für Cloud-Computing.
Helmut Barthel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt die Ankündigung der Amazon-Tochter AWS knapp 8 Milliarden Euro in ein in Schaffung neuer Rechenkapazitäten in Brandenburg zu investieren: „Cloud-Computing ist der zentrale Hebel der Digitalisierung und das größte Feld für Investitionen. Laut Bitkom wollen in fünf Jahren 56 Prozent aller Unternehmen mehr als die Hälfte ihrer IT-Anwendungen in der Cloud betreiben.
Das erfordert den Aufbau enormer Serverleistungen. Die Entscheidung von Amazon in ein neues europäisches Cloud-Zentrum in Brandenburg zu investieren, ist deshalb ein außerordentlich positives Signal für den Wirtschaftsstandort. Nach Google Cloud investiert nun auch Amazon in den Ausbau seiner Rechenkapazitäten, was die Attraktivität Brandenburgs für zukunftsweisende Branchen, die auf Grüne Energie setzen, unterstreicht.
In der Vergangenheit gab es ja immer wieder Kritik gegenüber den großen Datenplattformen hinsichtlich des Umgangs mit der Datensicherheit und der Datensouveränität der Nutzer. Die daraus resultierende Forderung war und ist Daten europäische Nutzer von Cloudcomputing in Europa zu speichern und zu verarbeiten. Mit der Schaffung einer „souveränen Cloud“ unterwirft sich Amazon den hohen Datenschutzkriterien der EU für Cloudanbieter. Das finde ich gut und richtig.
Die mit dem Aufbau der Serverkapazität verbundene Schaffung von 2800 neuen Arbeitsplätzen ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Gleichzeitig ist sie auch eine Herausforderung den damit verbundenen Fach- und Arbeitskräftebedarf rechtzeitig zu decken. Deshalb ist es von strategischer Bedeutung sehr schnell eine gemeinsame Fach- und Arbeitskräftestrategie von Berlin und Brandenburg auf den Weg zu
bringen. Die kürzlich von der Brandenburger Regierung beschlossene Anwerbestrategie von ausländischen Fachkräften kann aus meiner Sicht helfen, den großen Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften zu decken.“
Sonderausschuss Lausitz verabschiedet Abschlussbericht
Der Abschlussbericht des Sonderausschusses Lausitz wird wichtige Handlungsempfehlungen für die weitere Strukturentwicklung der Region enthalten. Die SPD-Fraktion betont ihre konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss und ihr Engagement für eine zukunftsfähige Entwicklung der Lausitz.
Heute hat der Sonderausschuss Lausitz seinen Abschlussbericht verabschiedet. Dieser wird offiziell am 21.05.2024 an die Landtagspräsidentin übergeben. Danach wird der Brandenburger Landtag den Bericht in seiner voraussichtlich letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode im Juni zur Kenntnis nehmen.
Wolfgang Roick, stellv. Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Sonderausschusses Lausitz, äußerte sich positiv zur Arbeit des Ausschusses: „Ich danke dem Landtag für die Einsetzung des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz. Der Transformationsprozess ist gut angelaufen und voll im Gange. Zusammen mit den Akteurinnen und Akteuren in der Region haben wir gute und verlässliche Entscheidungen getroffen, die die Grundlage bilden, dass die Lausitz auch weiterhin Energie- und Industrieregion bleibt. Uns als Sozialdemokraten war und ist es wichtig, dass wir zusammen mit den Menschen Perspektiven für unsere Heimat entwickeln. Viele Expertinnen und Experten vor Ort haben uns wertvolle Anregungen für die politische Arbeit gegeben, die sich in den Handlungsempfehlungen des Ausschusses widerspiegeln.“
AfD-Funktionär Björn Höcke verurteilt: SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßt Urteil
Das heutige Urteil des Landgerichts Halle gegen Björn Höcke, den Vorsitzenden der AfD Thüringen, wurde von der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßt. Das Gericht entschied, dass Höcke vorsätzlich Kennzeichen verfassungswidrigen und terroristischer Organisationen verwendet hat.
Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, äußerte sich zu diesem Urteilsspruch: “Mit dem heutigen Tag wird einmal mehr deutlich, dass sich die AfD und deren Spitzenvertreter nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. Das Landgericht Halle hat nun der auch in Brandenburg immer wieder festzustellenden Taktik der AfD, erst mit grenzwertigen Äußerungen zu provozieren, um Öffentlichkeit zu schaffen und sich dann durch anschließendes Distanzieren aus der Verantwortung zu stehlen, eine klare Grenze gesetzt. Ein ständiges Bestreben der AfD ist es, die Grenzen des tolerierbar öffentlich Sagbaren fortwährend zu verschieben. Dabei nehmen sie bewusst und gewollt den rechtsextremen faschistischen Kontext ihrer Sprache in Kauf. Diese Form „faschistischer Romantik“ ist verachtenswert und gehört, wie im vorliegenden Fall durch den handlungsfähigen Rechtsstaat deutlich bestraft. Diesen Geschichtsrevisionismus werden wir nicht akzeptieren!“
Hintergrund
Das Verfahren vor dem Landgericht Halle behandelte die Verwendung einer verbotenen Parole der nationalsozialistischen Organisation “SA” (Sturmabteilung) durch Höcke. Es laufen jedoch noch weitere Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Mühlhausen (Thüringen).
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD und ihre Jugendorganisation als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Diese gerichtliche Feststellung markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der politischen Landschaft.
Bei diesem Urteil des OVG Münster handelt es sich um die letzte Tatsachenentscheidung. Das in der höheren Instanz verantwortliche Bundesverwaltungsgericht kann diese Entscheidung lediglich auf Rechtsfehler prüfen. Neuer Sachvortrag sowie neue Beweisanträge sind ausgeschlossen.
Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für die Bekämpfung von Rechtsextremismus in der SPD-Fraktion, äußerte sich zu dieser Entscheidung: “Dieses richtungsweisende Urteil wird eine gewisse Strahlkraft entfalten, auch für Brandenburg. Jeder und jede, die die AfD wählt, muss sich bewusst sein, wofür die AfD steht. Sie ist eine Partei, die ein Programm der Spaltung und des Rückschritts verfolgt. Sie steht für Klimawandel-Leugnung, Frauenfeindlichkeit, Rückschritt in der frühkindlichen Bildung und den Abbau demokratischer Grundwerte.
Dieses Urteil bestätigt die bisherigen Erkenntnisse über die AfD und unterstreicht die Notwendigkeit, gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Politik entschieden vorzugehen. In Brandenburg beobachtet der Verfassungsschutz bereits seit 2020 die AfD Brandenburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Auch hier steht eine gerichtliche Entscheidung noch aus, doch die heutige Entscheidung des OVG Münster sendet ein klares Signal für die Einhaltung demokratischer Werte und die Abwehr von extremistischen Strömungen.“
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Pressesprecherin der Fraktion: Katja Schneider
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