Die SPD-Landtagsfraktion steht für eine zukunftsorientierte, soziale und gerechte Politik. Hier finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Debatten und unseren inhaltlichen Schwerpunkten im Landtag. Ob Bildungsgerechtigkeit, innere Sicherheit, bezahlbares Wohnen oder stabile Gesundheitsversorgung – wir setzen uns dafür ein, die Lebensqualität in unserem Bundesland nachhaltig zu verbessern. Entdecken Sie, welche Themen uns bewegen und wie wir uns für eine starke, solidarische Gesellschaft einsetzen.

AKTUELLE DEBATTEN

Diese Themen beschäftigen uns aktuell

Innere Sicherheit

Sicherheit ist ein sozialdemokratisches Kernanliegen und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, denn nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf einen starken Staat, der sie unabhängig von ihrer persönlichen Situation und ihren finanziellen Verhältnissen vor Kriminalität schützt. Diese Sicherheit bedeutet soziale Absicherung auf der einen und den Schutz vor Gewalt und Übergriffen auf der anderen Seite.

Brandenburg ist ein sicheres Bundesland. Wir arbeiten dafür, dass das so bleibt und alle Bürgerinnen und Bürger sich auch in Zukunft in Brandenburg zu Hause und sicher fühlen können. Das subjektive Gefühl von Sicherheit ist ein hohes Gut und ein Zeichen von Lebensqualität. Es ist zudem zu beobachten, dass die Empfänglichkeit für populistische Aussagen mit einem niedrigen subjektiven Sicherheitsgefühl korrespondiert. So hat ein niedriges subjektives Sicherheitsgefühl mittelbar Einfluss auf demokratische Prozesse. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben das Recht auf einen starken und handlungsfähigen Staat, der sie unabhängig von ihrer persönlichen Situation und finanziellen Verhältnissen unterstützt und schützt!

 

Gesundheit

Seit Beginn der 1990er Jahre hat die SPD-Landtagsfraktion in unterschiedlichen personellen Konstellationen über sieben Wahlperioden hinweg stets einen besonderen Schwerpunkt auf die Sozial- und Gesundheitspolitik im Land Brandenburg gelegt. Von Beginn an haben wir uns für den Auf- und Ausbau der hiesigen sozialen Infrastruktur stark gemacht und maßgeblich dazu beigetragen, dass die gesundheitliche und pflegerische Versorgung trotz der großen Herausforderungen in einem Flächenland stets sichergestellt werden konnte und weiterhin kann.

Die Herausforderungen sind geblieben, weitere sind hinzugekommen. Neben einer alternden Bevölkerung und zunehmenden Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung haben die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bestehende Problemlagen weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund stehen seit rund drei Jahren Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Infrastruktur im Land Brandenburg sowie medizinischer Einrichtungen, insbesondere der Krankenhäuser, die Unterbringung von Geflüchteten und ihre beherzte Integration in Arbeit im Mittelpunkt unserer Anstrengungen.

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2023/24 im Bereich Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist es gelungen, weiterhin alle gesetzlichen Leistungen auskömmlich zu finanzieren und gesundheitliche, pflegerische und soziale Beratungs- und Unterstützungsangebote fortzuführen. Zudem wird die soziale Infrastruktur mit verschiedenen Maßnahmen aus dem zwei Milliarden Euro umfassenden „Brandenburg-Paket“ abgesichert.

Mehr dazu in unserem Positionspapier: Eine gute Krankenhausreform für ein besseres Gesundheitswesen!

Energie

Wir setzen uns dafür ein, den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg weiter zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. Wir wissen jedoch, dass allein das Festlegen immer ehrgeizigerer Ziele nicht ausreicht, um den Ausbau zu beschleunigen. Stattdessen müssen wir die richtigen Anreize schaffen und klare Rahmenbedingungen setzen.

Daher arbeiten wir derzeit an konkreten Verbesserungen, wie etwa an der Anpassung der Bauordnung oder des Denkmalschutzgesetzes, um den Ausbau zu erleichtern.

Dank unseres langjährigen Engagements ist Brandenburg heute führend beim Ausbau erneuerbarer Energien. Mit etwa 8400 Megawatt installierter Leistung sind wir Spitzenreiter bei der Windenergie pro Kopf in Deutschland. Dieser hohe Anteil an erneuerbarem Strom stärkt unseren Wirtschaftsstandort und schafft gute Arbeitsplätze.

Auch in Zukunft setzen wir auf Energie aus Sonne und Wind und wollen den Umstieg auf erneuerbare Energien weiter beschleunigen.

Mehr dazu in unserem Positionspapier: Ausbau erneuerbare Energien: faire Bedingungen statt doppelter Last

ANFRAGEN

Große Anfragen

In der letzten Legislaturperiode (WP 7) gab es eine Große Anfrage der Koalition aus SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landesregierung zum Thema Arbeitsmarkt in Brandenburg.

Bei Großen Anfragen handelt es sich um ein umfangreiches Fragenpaket zu einem Sachverhalt. Sie werden von einer Fraktion oder einem Fünftel der Mitglieder des Parlaments in elektronischer Form über die Landtagspräsidenten an die Landesregierung eingereicht und müssen von innerhalb von drei Monaten beantwortet werden (vgl. §§ 56 und 57 sowie Anlage 9 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Große Anfrage an die Landesregierung zum Thema Arbeitsmarkt in Brandenburg.

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Koalition.

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen

Mittels einer Kleinen Anfrage können Abgeordnete die Landesregierung in knapper schriftlicher Form zu einem konkreten Sachverhalt befragen. Die Antwort muss innerhalb von vier Wochen vorgelegt werden. Erfolgt die Beantwortung nicht fristgerecht, wird die Anfrage im Landtag öffentlich behandelt – es sei denn, der Fragesteller stimmt einer Fristverlängerung zu (vgl. §§ 58 und 59 sowie Anlage 9 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Mündliche Anfragen

Abgeordnete können bis unmittelbar vor Beginn einer Plenarsitzung mündliche Anfragen schriftlich einreichen; die Landesregierung beantwortet sie anschließend persönlich im Plenarsaal, sodass aktuelle Themen unverzüglich erläutert werden kommen. Erfolgt die mündliche Beantwortung nicht, ist die Antwort spätestens am folgenden Tag schriftlich nachzureichen (vgl. § 60 Abs. 1 und Anlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge

Allgemeine Anträge

Ein Antrag ist das klassische parlamentarische Instrument, um im Landtag Sachverhalte zu klären – sei es, um die Landesregierung zum Handeln zu veranlassen oder interne Abläufe verbindlich zu ordnen. Das Initiativrecht hierfür besitzen viele: einzelne Abgeordnete, Fraktionen, Gruppen, Ausschüsse sowie das Präsidium und der Präsident. Selbst Volksinitiativen und – unter bestimmten Voraussetzungen – alle Brandenburgerinnen und Brandenburger können Themen zur Beratung auf die Tagesordnung setzen (vgl. § 40 GO LT BB; Art. 75, 76 LV BB).

Entschließungsanträge

Durch einen Entschließungsantrag bringt das Parlament seine Haltung zu einem Thema zum Ausdruck – etwa als politische Botschaft oder als Signal für die künftige Richtung. Diese Anträge entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung, verdeutlichen jedoch, was die Mehrheit der Abgeordneten für sachgerecht hält (vgl. § 40 Abs. 2 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge auf Aktuellen Stunde

Wenn in Brandenburg ein politisch dringliches Thema aufkommt, haben die Fraktionen oder Gruppen des Landtages das Recht, eine Aussprache darüber zu beantragen. Dieses Antragsrecht rotiert in einem nach Fraktionsstärke bemessenen Turnus, damit jede parlamentarische Kraft zu Wort kommen kann (vgl. § 60 Abs. 2 und Anlage 3 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Anträge mit Wahlvorschlag

Ein Antrag mit Wahlvorschlag ist ein parlamentarischer Antrag, dem zusätzlich konkrete Wahlvorschläge beigefügt sind, beispielsweise für eine einzelne Person oder eine Personenliste.

 

Verlinkung auf die Parlamentsdokumentation des Landtags Brandenburg.